Konfomitätserklärungen, Produkt- und Übereinstimmungszertifikate
Zertifikate / Konformitätserklärungen / Kennzeichnung Betonfertigteile
Betonfertigteile sind als Bauprodukte sofern europäischen Regelungen bestehen mit einer Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung zu versehen. Sofern keine europäischen, aber nationale deutsche Regelungen gegeben sind, sind sie mit einem Ü-Zeichen zu kennzeichnen. Mit der Kennzeichnung, den Erklärungen und Zertifikaten wird bescheinigt, dass die jeweiligen Regelungen / Normanforderungen an das Fertigteil bzw. für deren Produktion eingehalten werden.
Die Ü-Kennzeichnung erfolgt auf Basis von Übereinstimmungszertifikaten und Produktzertifizierungen, die CE-Kennzeichnung und die Erstellung der Konformitätserklärung durch den Hersteller auf Basis einer Zertifizierung der Werkseigenen Produktionskontrolle und der Produkte. Diese externen Zertifizierungen werden in unseren Fall durch den Güteschutz NRW e.V. vorgenommen. Die Zertifikate gelten fort, solange bei der halbjährlichen Überwachung der Produktion bzw. der werkseigenen Produktionskontrolle durch den Güteschutz keine Abweichungen festgestellt werden, die zum Entzug der Zertifikate führen.
Konformitätserklärungen der Hering Bau GmbH, „Zertifikate für werkseigene Produktionskontrolle“ und Produktzertifikate des Güteschutz NRW e.V für verschiedene Bauprodukte/Betonfertigteile
- Wandelemente
- Stabförmige Bauteile
- Deckenplatten mit Stegen (Bahnsteigelemente)
- Gründungsbauteile
- …
Download der Zertifikate:
Bescheinigungen zur Fremdüberwachung des Güteschutz Beton NRW (pdf, ca. 1.278 kb)
Produktzertifikate des Güteschutz Beton NRW (pdf, ca. 621 kb)
Übereinstimmungszertifikate des Güteschutz Beton NRW (pdf, ca. 369 kb)
Zertifikate über die werkseigene Produktionskontrolle (pdf, ca. 567 kb)
Konformitätserklärungen (pdf, ca. 3.289 kb)
Produkt- und Übereinstimmungszertifikate des Güteschutz Beton NRW e.V für Bauprodukte/Betonfertigteile
Diese Zertifikate werden in Teilen oder gänzlich, sofern entsprechende europäische Regelungen bestehen, mit Vorliegen der Konformitätserklärungen und Zertifikaten nach europäischen Vorgaben durch diese abgelöst. Bis dahin waren bzw. sind weiterhin die Zertifikate und die Ü-Kennzeichnung für die entsprechenden Bauprodukte/Betonfertigteile gültig:
- Produkt- und Übereinstimmungszertifikat seit 02.04.04 - Das Bauprodukt Systembahnsteig modula® entspricht den Bestimmungen, der in der Bauregelliste A Teil 1 (Ausgabe 2003/1) bekannt gemachten technischen Regeln nach DIN 1045-12001-07 und den in der BGB-Produktgruppeneinteilung bekannt gemachten technischen Regel der Typenzulassung des Eisenbahn-Bundesamtes.
Übereinstimmungszertifikat gem. DIN 1045-1:2001-07 für das Bauprodukt - tragende Fertigteile aus Stahlbeton mit der Untergruppe: Treppenbauteile, Brüstungselemente, Stürze, Winkelstützen, usw. - Übereinstimmungszertifikat gem. DIN 1045-1:2001-07 für das Bauprodukt - tragende Fertigteile aus Stahlbeton mit der Untergruppe: Großformatige Fertigteile für den Hoch-, Tief- und Brückenbau.
- Übereinstimmungszertifikat gem. der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für das Bauprodukt "Glas-Beton-Verbundprodukt BETOGLASS®"
- Übereinstimmungszertifikat gem. der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für Fassadenplatten (betoShell®) aus Betonwerkstein mit rückseitig einbetonierten Befestigungselementen
Übereinstimmungszertifikat BETOGLASS® (pdf, ca. 103 kb)
Übereinstimmungszertifikat betoshell® (pdf, ca 622 kb)
City-WC-Anlagen
Das Produkt WC-Automatik-Anlagen – Modell Einbaumodul SBR-004 / -005, wird vom TÜV PRODUKT SERVICE jährlich auf freiwilliger Basis auf die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen geprüft und kann mit dem Prüfzeichen „Produktion überwacht – Bauart geprüft“ gekennzeichnet werden. Solange die jährliche Prüfung bestanden wird, gilt das Zertifikat weiter.
DIN CERTCO Zertifikat Citymatic® (pdf, ca 1 MB)
DIN CERTCO Zertifikat City-WC (pdf, ca 186 kB)
TÜV-Zertifikat WC-Automatik-Anlagen SBR 004 (pdf, ca 1,64 MB)
TÜV-Zertifikat WC-Automatik-Anlagen SBR 005 (pdf, ca. 327 kB)
Flaschenschränke und Mobilboxen
Hering wurde vom TÜV PRODUKT SERVICE GmbH berechtigt Mobilboxen und Flaschenschränke mit dem "TÜV Mark P" zu kennzeichnen. Es erfüllt auch die Anforderungen des Gerätesicherheitsgesetzes und kann mit dem "GS-Zeichen A oder B" gekennzeichnet werden. Gültig bis 21.06.2011.
